Ing.-Büro Döbelt
Steuerungstechnik und Datenkommunikation
1. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag für beide Teile ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Vertragsinhalt
- Der Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird. Einkaufsbedingungen des Käufers haben für die Rechtsbeziehung mit uns keine Gültigkeit, auch wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
- Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur im beiderseitigem Einverständnis zulässig. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Bedingungen verbindlich.
3. Lieferung
- Die Lieferung der Ware erfolgt ab Berlin. Die Versandkosten trägt der Käufer.
- Die Verpackungskosten trägt der Käufer.
- Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Transportversicherung zu dem vom Kunden bestimmten Übergabeort wird von Fa. Döbelt in Deckungshöhe des Kaufpreises durchgeführt und berechnet, es sei denn, sie wird vom Kunden schriftlich ausgeschlossen.
- Wenn die Abnahme durch den Käufer nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Teillieferungen durch die Fa. Döbelt sind zulässig. Die Gefahr für die von uns gelieferte Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat, selbst wenn fracht- und verpackungsfreie Lieferungen vereinbart wurden. Alle Sendungen - einschließlich etwaiger Rücksendungen - reisen ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Sind keine besonderen Angaben angegeben, versenden wir nach bestem Ermessen an die gegebene Adresse, jedoch ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung.
4. Nachlieferungsfrist
- Nach Ablauf der Lieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens jedoch von 30 Tagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt, wenn der Lieferant während der Nachlieferungsfrist oder nach deren Ablauf den Abnehmer zur Erklärung darüber auffordert, ob er Vertragserfüllung verlangt und dieser nicht innerhalb weiterer 14 Tagen verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird.
- Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass der Käufer gemäß Abs. 1 Vertragserfüllung verlangt.
- Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
5. Unterbrechung der Lieferung
- Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 1 Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
- Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens 2 Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen.
- Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass rechtzeitig geliefert bzw. angenommen werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
- Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
6. Haftung für Mängel
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich erfolgten. Festgestellte Mängel des Produktes werden unter der Voraussetzung, dass eine Veränderung an den Gegenständen nicht vorgenommen worden ist, von uns abgestellt, wobei uns die Entscheidung vorbehalten ist, den Mangel an Ort und Stelle oder in der eigenen Firma zu beseitigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Mängel bis zu deren Behebung den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten.
- Die Gewährleistungsverpflichtung wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehandhabt.
- Für die Haftung für Mängel gelten im übrigen die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Wir bemühen uns, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Wir können für die Einhaltung der Frist jedoch keine Haftung übernehmen, da wir selbst auf die Zulieferung Dritter angewiesen sind. Bei höherer Gewalt, auch im Falle Materialmangels bei unseren Zulieferanten, sowie bei Betriebsstörungen, gleich welcher Art, sind wir von Lieferverpflichtungen frei und berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.
7. Zahlung
Zahlung innerhalb 30 Tagen rein netto. Bei Zielüberschreitungen werden 3 % Zinsen über den Bundesbank-Diskont berechnet. Bei Wechsel- oder Scheckprotesten, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Anbahnung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, sowie bei drohendem Konkurs, werden sämtliche Rechnungsbeträge unter Aufhebung vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig.
- Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.
- Für Entwicklungsaufträge gelten davon abweichend folgende Zahlungsbedingungen: 30 % der Auftragssumme werden fällig mit Auftragserteilung. Weitere 40 % der Auftragssumme werden fällig bei Lieferung der angebotenen Leistung. Die letzten 30 % der Auftragssumme werden 30 Tage nach Lieferung der angebotenen Leistung fällig.
Rechnungen sind zahlbar:
- 30 Tage nach Rechnungslegung, falls nicht anders vereinbart
- Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
- Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.
- Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich netto ausschließlich Fracht und Verpackung. Für den Fall wesentlicher Änderung der den Preis bestimmenden Faktoren vor endgültiger Abwicklung einer Bestellung, bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehalten.
8. Zahlungsverzug
- Bei Zahlung nach Fälligkeit ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
- Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
- Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
- Tritt in den Vermögensverhältnissen des Schuldners eine wesentliche Verschlechterung ein, so werden alle noch nicht fälligen Rechnungen sofort fällig. Als wesentliche Verschlechterung des Vermögens gilt insbesondere, wenn eine Auskunftei, ein Kreditinstitut oder eine Kreditversicherung eine ungünstige Auskunft gibt oder wenn Schecks oder Wechsel des Käufers zu Protest gehen.
9. Zahlungsweise
- Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck-, Bank-, Giro- oder Postgiroüberweisung.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit der Ware, z.B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatz(-teil)-lieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwerben.
- Wird auf Grund des Abs. 1 die Herausgabe der Ware verlangt, so ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, die Ware unverzüglich an uns herauszugeben. Die Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und bei Zugriff von Dritten, insbesondere bei Pfändungen, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
- Beabsichtigt der Käufer, uns noch gehörige Ware weiterzuveräußern, so ist hierfür unsere vorherige Zustimmung erforderlich; in jedem Fall tritt der Käufer seine Forderung aus einem Weiterverkauf hiermit an uns ab.
Die Ware bleibt unser Eigentum, bis die Forderungen gegen den Besteller aus unserer gesamten Geschäftsverbindung beglichen sind. Die Geltungsmachung des Eigentumsvorbehalts, sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Auftrag.
11. Schutzrechte
Für gelieferte Software und Sprachaufzeichnungen verbleibt das Copyright beim Verkäufer. Die Urheberrechte sowie Verwendungs- und Verwertungsrechte an dem verkauften Produkt verbleiben unabhängig von der vertraglich geregelten Lieferung an den Kunden bei Ing.-Büro Döbelt. Nachbau einzelner Lieferteile oder Systeme der Fa. Döbelt ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Döbelt erlaubt.
Die Vervielfältigung von Döbelt Software ist nur für den Inhouse-Gebrauch bzw. zum Backup gestattet. Für von Ing. Büro Döbelt nicht hergestellte Software gelten die jeweiligen Copyright-Vorschriften.
12. Übertragbarkeit
Käufer und Verkäufer dürfen ihre Vertragsrechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis übertragen. Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann die Fa. Döbelt weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte, verweigern. Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt.
Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.
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